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Chinas neues E-Commerce Gesetz (Onlinehandelgesetz): Plattform(Marktplatz) Betreiber sollten mehr Verantwortungen übernehmen

Autor: Kai Ding, HAMKAI GmbH

Das neue E-Commerce Gesetz (Electronic commerce law) Chinas wird ab den 1. Jan.2019 in Kraft treten. Dieses Gesetz ist nicht nur ein einfaches Gesetz für den Online Handeln, sondern ein umfangsreiche Rahmen für alle Aktivitäten rund um E-Commerce.

Es ist uns noch nicht klar, inwiefern dieses Gesetz umgesetzt wird. Aber es wird sicherlich die aktuelle E-Commerce Landschaften sowie Spielregeln in China dramatisch ändern. Vor allem müssen die Betreiber eines Plattform ebenfalls Verantwortung übernehmen.

Chinas E-Commerce wird eine neue Ära betreten. Die Ära des kostengünstigen Unternehmertums und übertriebenen Wachstums ist vorbei. Alle E-Commerce-Teilnehmer müssen ihr Geschäftsverhalten ändern, um sich an das neue Gesetz anzupassen, was zusätzliche Kosten bedeutet.

Plattformbetreiber wie Jingdong und Tmall müssen den Geschäftsbetrieb der Händler strenger überwachen und kontrollieren. Falsche Bewertungen, die von allen Käufern gehasst werden, unterliegen gesetzlichen Sanktionen. Das Verhalten des WeChat Commerce Kleinstunternehmers ist ebenfalls geregelt. Im grenzüberschreitenden E-Commerce wird das Kaufverhalten von Auftragsshopper (DAIGOU)  geregelt.

Viele deutsche Einzelhändler, die in den chinesischen Markt einsteigen, wie windeln.de, rosmann und kidsrooms, spürten vor einiger Zeit mehr Wettbewerbs- und Preisdruck. Für deutsche Einzelhändler ist das vielleicht eine gute Sache, weil wir weniger Wettbewerber haben werden.

Auf der anderen Seite müssen deutsche Einzelhändler ein vollständigeres Dienstleistungssystem aufbauen. Entscheidungsträger sollten rechtzeitig darüber informieren. Mehr dazu 

http://www.100ec.cn/detail--6468684.html

Artikel 9 des China E-Commerce Gesetzes

Der Begriff "E-Commerce-Betreiber" im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich auf natürliche Personen, juristische Personen und nicht eingetragene Organisationen, die im Geschäftsverkehr Waren verkaufen oder Dienstleistungen über Informationsnetze wie das Internet anbieten. Einschließlich E-Commerce-Plattform-Betreiber, Betreiber innerhalb der Plattform und E-Commerce-Betreiber, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen über selbst erstellte Websites und andere Netzwerkdienste anbieten.

 

Der Begriff " E-Commerce-Plattform-Betreiber" im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich auf juristische Personen oder nicht eingetragene Organisationen, die bei dem E-Commerce im Netzwerk Geschäftsräume, Geschäftsverbindungen, Informationsfreigabe und andere Dienstleistungen für beide Parteien oder Parteien im E-Commerce bereitstellt.

 

 

Der Begriff " Betreiber innerhalb der Plattform " im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich auf E-Commerce-Betreiber, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen über eine E-Commerce-Plattform anbieten.

Artikel 38  des China E-Commerce Gesetzes

Der E-Commerce-Plattform-Betreiber weiß oder sollte wissen, dass die von den Betreibern auf der Plattform angebotenen Güter oder Dienstleistungen die Anforderungen zum Schutz der Personen- und Eigentumssicherheit nicht erfüllen, oder dass es andere Handlungen der Betreiber innerhalb der E-Commerce-Plattform gibt, die legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher verletzen. Werden gegebenenfalls keine Maßnahmen ergriffen, trägt der E-Commerce-Plattform-Betreiber die gesamtschuldnerische Haftung.

 

 Für Waren oder Dienstleistungen, die mit dem Leben und der Gesundheit von Verbrauchern in Zusammenhang stehen, erfüllt die E-Commerce-Plattform-Betreiber die Prüfungsqualifikationen für die Qualifikation der Betreiber innerhalb der Plattform oder die Sicherheitsgarantieverpflichtungen für Verbraucher nicht, was infolgedessen Verbraucherschaden verursacht, soll dem Gesetz zufolge entsprechende Verantwortungen tragen.

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